Hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen beider Landessprachen können ab dem Grundschulalter am Nachmittag in die Wohngemeinschaft kommen.
Das sozialpädagogische Angebot der Wohngemeinschaft schafft entwicklungsfördernde und vorbeugende Bedingungen für die benachteiligten hörgeschädigten Schüler/innen, wobei auch unterstützende Elternarbeit geleistet wird.
Die Wohngemeinschaft als Bildungs- und Erziehungseinrichtung für Schüler/innen mit Hörschädigung (und anderen zusätzlichen Behinderungen / Schwierigkeiten) bietet
Die Wohngemeinschaft für hörgeschädigte Schüler/innen ist die einzige spezialisierte Bildungseinrichtung in Südtirol, die den besonderen Bedürfnissen von Hörgeschädigten gerecht wird. Sie bietet Fachkompetenzen, Fachwissen und Qualität.
Im Jahr 2015 wurde auf Anregung des Fachdienstes für Hörgeschädigte ein Pilotprojekt zur spezifischen Begleitung von hörgeschädigten Kindern mit Migrationshintergrund gestartet.
Seit April 2017 hat auch der Elternverband die Akkreditierung als außerschulische Bildungseinrichtung erhalten. Dies bezieht sich auf die Lernbegleitung, Unterstützung bei Hausaufgaben, Training der kommunikativen und sprachlichen Fähigkeiten im Rahmen der Tätigkeit in der Wohngemeinschaft für schwerhörige und gehörlose Schüler und Schülerinnen.
Die Heimleitung steht Ihnen für Informationen zur Wohngemeinschaft bzw. zu dessen Anmeldung zur Verfügung.
Die Anmeldung für die Wohngemeinschaft geht bis zum 31. März 2024.
Corinne Bertoncini
Latemarstraße 8, 39100 Bozen
Tel: 0471 974431 , Handy: 3479436102
E-Mail: whg@ehk.it