Laut Staatsgesetz Nr. 124 vom 4.8.17 und Rundschreiben des Arbeitsministeriums Nr. 2 vom 11.1.19 veröffentlichen wir nachfolgend im Sinne der Transparenzpflichten für Vereine Beiträge und Zahlungen für Leistungen von öffentlichen Körperschaften, welche dem Elternverband hörgeschädigter Kinder EO ausgezahlt worden sind.