Pflichtmeldung Beiträge

Beiträge öffentlicher Körperschaften an den Elternverband hörgeschädigter Kinder

Laut Staatsgesetz Nr. 124 vom 4.8.17 und Rundschreiben des Arbeitsministeriums Nr. 2 vom 11.1.19 veröffentlichen wir nachfolgend im Sinne der Transparenzpflichten für Vereine Beiträge und Zahlungen für Leistungen von öffentlichen Körperschaften, welche dem Elternverband hörgeschädigter Kinder im Arbeitsjahr  2018, 2019, 2020, 2021 ausgezahlt worden sind.